Satzung
Artikel 1
Der Verein "Wahrheit Monza Club" (im Folgenden "Verein") verfolgt keine Gewinnabsicht betrieben werden und arbeitet normalerweise in seinem eigenen Hoheitsgebiet, die Zusammenarbeit mit dem Italienischen Nationalen UNESCO-Kommission, dem Bund und den verschiedenen Vereinen und / oder Zentren Ferienwohnungen in Italien und im Ausland sowie mit anderen Kommunen, Verbänden oder anderen Personen, die ähnliche Ziele verfolgt.
Der Verein hat unbegrenzte Dauer.
Artikel 2
Der Verein mit Sitz in Monza.
Sie können mit Erlaubnis der Föderation Niederlassungen, Tochtergesellschaften oder Repräsentanzen vertreten.
Artikel 3
Der Verband, dem Austausch und der Verfolgung der Ziele in den Statuten der National Federation of UNESCO-Clubs und Zentren zum Ausdruck gebracht, zielt darauf ab:
- fördern das Verständnis für die Ideale der UNESCO-Aktion und arbeiten für den Erfolg der vorgeschlagenen Programme;
- tragen zur Bildung von demokratischen Bürger und insbesondere junge Menschen, durch Studien und Aktivitäten im Zusammenhang mit den Problemen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorgeschlagen;
- verbreitet durch die Aktivitäten seiner Mitglieder, die Prinzipien des Friedens, einer besseren Kenntnis der verschiedenen Kulturen und Völkerverständigung, in Übereinstimmung mit den Idealen der UNESCO und der Aktion;
- identifizieren, künstlerischen und landschaftlichen Schönheiten, die Kenntnisse zu verbreiten;
- vorzubereiten, zu veröffentlichen und zu verbreiten, auch durch das Computer-Netzwerk-, Informations-Materialien;
- Organisation von Tagungen, Konferenzen, Ausstellungen, Seminare;
- Entwicklung von Projekten in Zusammenarbeit mit Institutionen in der Region, mit öffentlichen und privaten in Italien, in Europa und im Ausland arbeiten in verwandten Bereichen;
- Durchführung aller sonstigen Aktivitäten zur Erreichung der Zwecke des Vereins beitragen und fördern das Wachstum von kulturellen und bürgerlichen Partnern.
Punkt 4
The Heritage Association ist:
a) das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Vereins;
b) alle Reservefonds mit dem Haushaltsüberschuss;
c) alle Zuschüsse, Spenden und Vermächtnisse.
Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus:
a) Beiträge der Mitglieder;
b) durch Erbschaft, Schenkungen und Vermächtnissen;
c) Beiträge von Staat, Regionen, lokalen Behörden, Stellen und öffentlichen Einrichtungen, auch zur Unterstützung spezifischer Programme durchgeführt und dokumentiert werden sollen im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Ziele;
d) Beiträge aus der Europäischen Union und internationalen Einrichtungen;
e) Einnahmen aus der Leistung der vereinbarten Leistungen abgeleitet;
f) Erlöse aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen für Mitglieder und Dritte, namentlich durch die Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeiten gewerblicher Art, durchgeführt in einer Hilfs-und Tochterunternehmen und noch an der Erreichung der institutionellen Ziele ausgerichtet sind;
g) aus Spenden von Mitgliedern und Dritten;
h) Einnahmen aus Werbe-Initiativen auf Eigenfinanzierung, wie etwa die Parteien und auch Abos mit Preisen ausgezeichnet, und
i) sonstige Einnahmen in Einklang mit den Zielen der Förderung des sozialen Verbänden
Soziale.
Artikel 5
Mitglieder sind Einzelpersonen, Unternehmen, Stiftungen oder Unternehmen, deren Antrag auf Mitgliedschaft wurde vom Vorstand angenommen worden, bei Vorlage von mindestens einem Mitglied des Board of Directors, und wer zahlt zum Zeitpunkt der Zulassung, Gebühren-Set.
Für den Fall, dass die Mitglieder nicht natürliche Personen sind, zeigen die Strukturen, dass die Person in irgendeiner Beziehung zu dem Verein und der Versammlung der Mitglieder ist.
Die Mitglieder sind berechtigt, die Orte der Aktivität der Vereine zu besuchen, um vorzuschlagen und Informationen von geplant oder durchgeführt in der Weise erhalten vereinbart. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Regeln der Charta und den Beschlüssen der Organe angenommen beobachten, um den Mitgliedsbeitrag zu zahlen, um im Einklang mit den Zielen des Vereins und geben Ihre Unterstützung für die Durchführung sozialer Aktivitäten in erster Linie, das seinen persönliches Engagement, spontan und frei.
Die Mitglieder müssen auch mindestens einmal im Jahr einberufen, um über den Haushalt, den Jahreswirtschaftsbericht und etwaigen Änderungen der Charta zu beraten.
Mitglieder haben gleiche Rechte zwischen ihnen und übernehmen keine Haftung über die Höhe ihrer Anteile.
Laden Sie außer Erstattung der Gebühren im Falle einer Stornierung oder Kündigung des Mitglieds der Mitgliedschaft aus welchem Grund zu zahlen.
Das Mitglied verliert seine Qualifikation für:
- Kündigung, Rücktritt oder Tod;
- Nichtbeachtung der jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten;
- vorsätzliche Ausschluss von Mitgliedern des Board of Directors einstimmig aus schwerwiegenden Gründen.
Der Mitgliedsbeitrag ist nicht übertragbar.
Beendigung der Mitgliedschaft impliziert die automatische Verlust gegen jedes Büro gehalten.
Artikel 6
Mitglieder sind unterteilt in:
- Gründer der ordentlichen Mitglieder der Promotoren dieses Clubs Abonnenten SATZUNG
- Ordentliche Mitglieder nach Zustimmung des Vorstands
- Unterstützer von denen, die die Aktivitäten des Vereins finanzieren
- Die Gebühren, die auf Beschluss des Vorstandes, die aufgrund ihrer besonderen Verdienste, ohne Entrichtung einer Gebühr verbunden sind.
Artikel 7
Das Board of Directors (im folgenden nur "der Rat") von der Versammlung gewählt und besteht aus einem Minimum von fünf bis maximal sieben Mitgliedern, darunter auch Präsident und Sekretär der Vereinigung zusammen, und dauert drei Jahre.
Der Rat sorgt für die interne Ernennung von stellvertretenden Vorsitzenden, Sekretär der den Vorschlag des Präsidenten.
Der Rat ist verantwortlich für die Leitung des Vereins auf freiem Fuß und ist dazu berufen, über alle Angelegenheiten, die vertraulich nach diesem Statut und diejenigen, die vom Präsidenten des Vereins, sowie bieten bezeichnet werden, sind zu entscheiden, zu koordinieren und regeln die Kommissionen Mitglieder und nicht für die geplanten Aktivitäten.
Der Rat trifft auch auf den breiten und allgemeinen Richtlinien des Verbandes, das Programm von Aktivitäten, die Änderungen der Satzung, und allen, die an sie delegiert werden können, und über die Höhe der Gebühren beraten.
Der Verwaltungsrat gehört dann alle Macht für die gewöhnliche Leitung des Vereins.
Für den Fall, dass sie ein oder mehrere Mitglieder des Verwaltungsrates nicht, so ist der Vorstand unverzüglich die Kooptierung von neuen Mitgliedern, um so schnell wie möglich auf die Genehmigung des ersten Hauptversammlung eingereicht werden.
Wenn aus irgendeinem Grund, es fehlt die Mehrheit der Direktoren, ist die gesamte Board of Directors als hinfällig und muss erneuert werden.
Artikel 8
Der Verbandspräsident wird von der Mehrheit der ordentlichen Mitglieder gewählt, für drei Jahre ernannt und Stühlen das Board of Directors.
Die Ernennung eines Vice President des Vereins und kann richtet einen Vorstand ein, mit Blick auf die Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Der Vizepräsident ersetzt den Präsidenten in all seinen Funktionen, wann immer sie von der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gehindert werden.
Der Vorsitzende des Vereins ist der gesetzliche Vertreter des Vereins gegenüber Dritten und vor Gericht.
Artikel 9
Mitglieder sind eingeladen, Versammlung durch den Präsidenten zu besuchen, wann immer er es für angemessen hält, gehört der Vorstand informell, und mindestens einmal pro Jahr innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres oder auf begründeten und von der Mehrheit der Ratsmitglieder unterschrieben oder von mindestens der Hälfte der Mitglieder.
Die Versammlung wird durch schriftliche Mitteilung bis in den Büros des Verbandes veröffentlicht genannt und kann auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht werden oder per Fax oder E-Mail, mindestens sechs Tage vor dem Termin für das Treffen fixiert oder alternativ drei Tage vor im Falle der Notwendigkeit oder Dringlichkeit.
Die Kündigung muss die Tagesordnung enthalten, auf der der Standort falls abweichend von der Stelle der Club, dem Datum und Uhrzeit des Treffens.
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die ordentliche Auflösung in Bezug auf:
- Genehmigung des Haushaltsplans Blatt und Budget;
- die Leit-und Richtlinien des Allgemeinen;
- die Wahl der Mitglieder des Board of Directors, des Präsidenten, des Schatzmeisters und der möglichen Wahl des Abschlussprüfers;
- einschließlich der Genehmigung von Vorschriften über das Verhalten des Vereins;
- was auch immer zu ihr durch Gesetz oder Satzung delegiert.
Die Sitzung wird vom Präsidenten des Vereins und der Reihenfolge, in Falle seiner Abwesenheit, der Vizepräsident oder das älteste Mitglied den Vorsitz führt, für die Registrierung, das Board of Directors.
Sie berechtigt sind, an der Sitzung teilnehmen und alle ordentlichen Mitglieder, ordentliche Mitglieder in good standing stimmen mit der Zahlung der Jahresgebühr, die auch von der Frage der Delegation in freier Form auf ein anderes Mitglied kann jedes Mitglied nicht mehr als einen Proxy.
Die Versammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, beschlussfähig, und sind mit der Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Mitglieder.
Tagungen der Versammlung gibt sich eine Aussage, die der Präsident und der Sekretär des Verbandes unterzeichnet.
Artikel 10
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Präsidenten des Vereins einberufen werden, wenn sie es für angemessen und / oder auf Antrag von mindestens zwei oder drei Mitglieder des Board of Directors gemacht erachtet, wenn die gleichen sieben Mitglieder sein wird.
Das Treffen wird in der Weise durch den Vorstand in seiner ersten Sitzung gewählt genannt.
Das Board kann auch außerhalb der Zentrale in Italien oder im Ausland einberufen werden.
Der Rat wird vom Präsidenten des Vereins unter dem Vorsitz oder, im Falle seiner Verhinderung, der Vizepräsident oder der älteste, für Club-Mitgliedschaft, das Board of Directors.
Für die Gültigkeit der Beschlüsse muss die tatsächliche Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder des Rates und die Zustimmung einer Mehrheit der Anwesenden sein.
Sitzungen des Rates erstellt ein Statement, durch den Präsidenten und den Sekretär des Vereins unterzeichnet.
Artikel 11
Die Versammlung kann die Ernennung des Abschlussprüfers, mit der Mehrheit der Anwesenden gewählt, auch unter den Nicht-Mitgliedern, denen ist die Aufgabe anvertraut kümmert Ausgaben kontrollieren und überwachen die Verwaltung zu berichten, an die Versammlung innerhalb Genehmigung des Haushaltsplans.
Das Amt des Auditor ist unvereinbar mit dem Amt des Directors und jede andere Aufgabe.
Der Auditor durch den Nachlass des Buches der Wirtschaftsprüfer, das Recht, an Sitzungen der Versammlung teilnehmen, aber der Vorstand mit der Autorität zu sprechen Abstimmung nicht teil.
Artikel 12
Die Ausübung des Vereins ist am 31. Dezember eines jeden Jahres enden.
Innerhalb von vier Monaten nach dem Ende eines jeden Geschäftsjahres wird der Wirtschaftsbericht vorbereitet, die von den Aktionären genehmigt werden.
Vereinigung verboten ist, zu verteilen, auch nicht indirekt, Gewinnen oder Überschüssen, jedoch lautenden Fonds, Rücklagen oder Kapital während der Laufzeit des Vereins sei denn, die Verwendung oder Verteilung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Etwaige Überschüsse werden zur Unterstützung der institutionellen Tätigkeiten im Rahmen dieser Satzung reinvestiert werden.
Artikel 13
Der Verein endet, wenn der Zweck erreicht worden ist oder geworden ist unmöglich zu erreichen.
Die Erreichung des Zwecks oder der Unfähigkeit muss vorher durch Beschluss des Vorstandes festgelegt werden.
Mit Zweidrittel-Mehrheit in der ersten Ausschreibung, mit der Mehrheit der Anwesenden in der zweiten Anruf: Die besagte Resolution wird an die Generalversammlung eigens einberufenen eingereicht werden.
Die Bekanntmachungen enthalten die Tagesordnung nur mit bestimmten Gegenstand der Auflösung des Vereins, benennt sie die Stelle, Tag und Stunde der Sitzung und erhielt schriftlich oder per E-Mail, mit Bestätigung des Erhalts von der betreffenden Partei, mindestens acht Tage vor Treffen am ersten Anruf: Die Aktionäre werden auf zweiten Anruf am Ende des achten Tages werden nach dem ersten Aufruf statt.







